I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind jeweils zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Die beiden Ehemänner, der Kläger zu 1 und der Kläger zu 2, sind als Gesellschafter an Gesellschaften der Unternehmensgruppe X, beteiligt. Sie waren ursprünglich zu jeweils 50 v.H. Gesellschafter der Kollektivgesellschaften schweizerischen Rechts C-KG sowie A-KG. Im Zuge einer Umstrukturierung der Unternehmensgruppe X wurden die Geschäftsbetriebe dieser beiden Gesellschaften "mit allen Aktiven und Passiven" auf zwei deutsche GmbH, an der die beiden Kläger ebenfalls jeweils zu 50 v.H. beteiligt waren, übertragen. Dabei wurde wie folgt verfahren:
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