I. Streitig sind die Steuervergünstigungen nach §§ 1, 1a des Gesetzes zur Förderung der Berliner Wirtschaft vom 29. Oktober 1970 -BerlinFG 1970- (BGBl I 1970, 1482).
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Rechtsnachfolgerin der X KG (KG). Die KG, die ihren Sitz und ihre Geschäftsräume in Berlin (West) hatte, stellte in Berlin (West) u.a. Stahlflaschen für die Lieferung von Flüssiggas her. Für die Lieferung solcher Flaschen an westdeutsche Unternehmen nahm sie Umsatzsteuerkürzungen gemäß § 1 Abs. 1 BerlinFG 1970 in Anspruch.
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