I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) haben sich im Jahre 1979 zu einer BGB -Gesellschaft zusammengeschlossen und in den Jahren 1979 bis 1981 ein Wohn- und Geschäftshaus errichtet. Aus diesem Gebäude haben sie 10 Eigentumswohnungen veräußert, andere Wohnungen und drei gewerbliche Objekte jedoch zurückbehalten und auf Dauer vermietet. Für 1979 haben die Kläger Einkünfte aus Gewerbebetrieb, für 1980 und 1981 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie aus Vermietung und Verpachtung erklärt. Ab 1982 haben sie ausschließlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt.
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