BFH - Urteil vom 30.05.1984 (I R 218/80) - DRsp Nr. 1996/11973
BFH, Urteil vom 30.05.1984 - Aktenzeichen I R 218/80
DRsp Nr. 1996/11973
»Geht einen Tag vor der mündlichen Verhandlung und der Verkündung eines Urteils ein Schriftsatz eines Beteiligten bei der Geschäftsstelle des FG ein, der versehentlich als neue Klage angesehen und deshalb den entscheidenden Richtern nicht bekannt wird, verstößt das Urteil gegen § 96FGO und gegen die Pflicht, rechtliches Gehör zu gewähren.«