I. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Bundesamt für Finanzen --BfF--) sammelt in seiner Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen Daten über ausländische natürliche Personen und Gesellschaften. Das BfF bezieht die in Akten abgelegten Daten überwiegend aus im Ausland öffentlich zugänglichen Quellen, wie z.B. Telefon- und Telefaxbüchern oder Handelsregistern. Um die Daten auffinden zu können, bedient sich das BfF einer computergestützten Sammlung von Namen der Personen, über die Akten angelegt wurden. Mit dieser Datenbank können die Akten weder umsortiert noch ausgewertet werden; sie dient nur als Registratur.
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