I. An der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer KG, waren zunächst die A-GmbH (Beigeladene zu 1) als Komplementärin sowie die Kommanditisten MA (Beigeladener zu 2), EA (Beigeladene zu 3) und GA beteiligt. GA schied im September 1980 aus der KG aus.
Die Klägerin hatte an den beiden streitigen Feststellungszeitpunkten (1. Januar 1981 und 1. Januar 1982) erhebliche Bankschulden. Zu deren Absicherung gewährte der Beigeladene zu 2 der F-Sparkasse im Januar 1977 und früher Grundschulden in Höhe von insgesamt 415 000 DM, die auf verschiedenen Grundstücken des Beigeladenen zu 2 lasteten. Zur weiteren Absicherung dieser Verbindlichkeiten hatte der Beigeladene zu 2 außerdem gegenüber der F-Sparkasse mit Vereinbarung vom 27. Januar 1975 die persönliche Haftung in Höhe von 300 000 DM übernommen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|