FG Hessen, vom 12.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 3858/00
BFH - Urteil vom 31.03.2004 (I R 83/03) - DRsp Nr. 2004/13471
BFH, Urteil vom 31.03.2004 - Aktenzeichen I R 83/03
DRsp Nr. 2004/13471
»1. Tätigt eine GmbH Risikogeschäfte (Wertpapiergeschäfte), so rechtfertigt dies regelmäßig nicht die Annahme, die Geschäfte würden im privaten Interesse des (beherrschenden) Gesellschafters ausgeübt. Die Gesellschaft ist grundsätzlich darin frei, solche Geschäfte und die damit verbundenen Chancen, zugleich aber auch Verlustgefahren wahrzunehmen (Bestätigung des Senatsurteils vom 8. August 2001 I R 106/99, BFHE 196, 173, BStBl II 2003, 487; Abweichung von den BMF-Schreiben vom 19. Dezember 1996, BStBl I 1997, 112 und vom 20. Mai 2003, BStBl I 2003, 333).2. Eine vGA kann jedoch anzunehmen sein, wenn die GmbH die Wertpapiergeschäfte mit ihren beherrschenden Gesellschaftern tätigt und der Kaufpreis durch Kursbeeinflussung zugunsten der Gesellschafter bestimmt ist.«