I.
1. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und seine Ehefrau hatten bis zum Jahr 1985 ihren Wohnsitz im Inland und wurden für das Streitjahr 1982 als unbeschränkt Steuerpflichtige zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Kläger ist von Beruf Soldat; seine Ehefrau ist an einer schweizerischen Personengesellschaft beteiligt, die im Kanton Waadt ein Weingut betreibt. Streitig ist bei der Einkommensteuerveranlagung 1982 die Anrechnung schweizerischer Steuern, die für den Veranlagungszeitraum 1983/1984 festgesetzt und bezahlt wurden, jedoch nach dem Anteil der Ehefrau am Gewinn der schweizerischen Gesellschaft aus der Berechnungsperiode 1981/1982 berechnet wurden.
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