I. Die Antragstellerin --eine GmbH-- führte als Klägerin beim Finanzgericht (FG) Münster einen Rechtsstreit gegen den Antragsgegner (Finanzamt --FA--) wegen Körperschaftsteuer 1989 bis 1991. Streitig waren u.a. Hinzuschätzungen zum Gewinn. Das FG hat die Klage durch Urteil vom 8. November 1999 abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Der von der Antragstellerin wegen Nichtzulassung der Revision eingelegten Beschwerde hat das FG nicht abgeholfen.
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