Gegenstand des Rechtsstreits ist ein Bescheid, durch den der Beklagte (das Finanzamt) im Rahmen der gesonderten Feststellung des Gewinns einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einen Verspätungszuschlag festgesetzt hat. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um folgenden Sachverhalt:
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