Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Darüber hinaus hat es dem Angeklagten "auf Lebenszeit untersagt, selbständig als Bauunternehmer oder als Geschäftsführer, auch als faktischer Geschäftsführer, eines Bauunternehmens tätig zu sein". Mit seiner Revision wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Anordnung des Berufsverbots. Sein Rechtsmittel führt zur Aufhebung der Maßregel und zur Zurückverweisung der Sache zu neuer Entscheidung hierüber.
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