Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung in Tateinheit mit Urkundenfälschung, versuchter Steuerhinterziehung in zwei Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung, Betruges in fünf Fällen und Unterschla-gung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, in die eine frühere Verurteilung mit einbezogen worden ist. Die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten hat teilweise Erfolg. Der Ausführung bedarf nur folgendes:
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