Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des 5. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 11. Juli 2022 wird auf seine Kosten verworfen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf bis 95.000 € festgesetzt.
I. Der Kläger wendet sich mit seiner Rechtsbeschwerde dagegen, dass das Berufungsgericht seine Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist als unzulässig verworfen hat. Hilfsweise erstrebt der Kläger die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
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