Das Landgericht hat die Angeklagte wegen fortgesetzter Untreue in Tateinheit mit fortgesetzter Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Mit der Revision rügt sie die Verletzung formellen und sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.
A.
Die Verfahrensrügen
I.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|