Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 3. August 2022 - unter Verwerfung der Anschlussrevision des Beklagten - aufgehoben, soweit zum Nachteil des Klägers entschieden worden ist, und die Sache insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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