Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 12. Juli 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin nimmt die Beklagte nach einer ärztlichen Behandlung ihres inzwischen verstorbenen Ehemannes (im Folgenden: Patient) aus originär eigenem Recht auf Schadensersatz in Anspruch.
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