A. Das Landgericht hat die Angeklagten wie folgt verurteilt:
G wegen gewerbsmäßigen Schmuggels und gewerbsmäßiger Steuerhehlerei zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren (Einzelstrafen: drei und vier Jahre Freiheitsstrafe);
P wegen Beihilfe zu diesen Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist (Einzelstrafen: ein Jahr drei Monate und ein Jahr Freiheitsstrafe), und
Sch wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Schmuggel sowie wegen gewerbsmäßigen Schmuggels in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten (Einzelstrafen: zwei Monate, sieben Monate und vier Jahre Freiheitsstrafe).
Außerdem hat es 33 kg Feingold des Angeklagten G eingezogen.
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