I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielte aus dem Betrieb eines Alten- und Pflegeheims Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Einkünfte wurden im Wege des Bestandsvergleichs gemäß § 4 Abs. 1, § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt. Der Betrieb wurde zum 30. September 1996 verkauft.
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