FG Münster - Urteil vom 26.10.2006
8 K 4705/04 F
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 528

Bilanzberichtigung

FG Münster, Urteil vom 26.10.2006 - Aktenzeichen 8 K 4705/04 F

DRsp Nr. 2007/4701

Bilanzberichtigung

1. Eine Bilanzänderung setzt voraus, dass der Bilanzansatz unter Berücksichtigung des subjektiven Fehlerbegriffs falsch ist. 2. Eine Bilanzberichtigung ist ausgeschlossen, wenn die Berichtigung ein Wirtschaftsgut betrifft, was zu keiner Zeit tatsächlich Betriebsvermögen war.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Zu entscheiden ist, ob in einer Gewinnfeststellung der Gewinn aus einem in Form einer Personengesellschaft geführten landwirtschaftlichen Betrieb zu mindern ist, weil im Wege einer Bilanzberichtigung möglicherweise vom Grund und Boden der Wert für Milchlieferrechte - diese waren bereits vor Einbringung des landwirtschaftlichen Betriebes im Rahmen des landwirtschaftlichen Einzelunternehmens veräußert worden - abzuspalten und erfolgswirksam auszubuchen ist.