I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Aufgrund von Buchungsfehlern wies er in seiner Bilanz auf den 31. Dezember 1989 einen um 139 393 DM zu hohen Forderungsbestand aus. Nach erfolgswirksamer Berichtigung der Bilanz auf den 31. Dezember 1989 änderte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) den Gewerbesteuerbescheid 1989. Der bereits bestandskräftige Einkommensteuerbescheid 1989 wurde nicht geändert.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|