I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, betrieb in gemieteten Räumen ein Bräunungsstudio, eine Sauna und den Handel mit entsprechendem Zubehör. Ihr Stammkapital wurde seit Februar 1991 (Streitjahr) von ihrem seitdem alleinigen Geschäftsführer X gehalten.
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