Bilanzielle Behandlung eines Vermarktungskostenzuschusses im Rahmen eines Medienfonds Zuschuss als aktiv abzugrenzende Vorleistung Änderung der Bilanz wegen fehlenden Rechnungsabgrenzungsposten
FG München, Urteil vom 23.05.2012 - Aktenzeichen 1 K 3735/09
DRsp Nr. 2012/17058
Bilanzielle Behandlung eines Vermarktungskostenzuschusses im Rahmen eines Medienfonds Zuschuss als aktiv abzugrenzende Vorleistung Änderung der Bilanz wegen fehlenden Rechnungsabgrenzungsposten
1. Verpflichtet sich ein Medienfonds außerhalb des Lizenzvertrages zur Nutzung von Urheberrechten im Zusammenhang mit hergestellten Filmen schuldrechtlich gegenüber dem Lizenznehmer zur Leistung eines Vermarktungskostenzuschusses, der nicht mit dem Anfall derartiger Kosten zusammenhängt, jedoch als Gegenleistung für die gesamte Laufzeit des Lizenzvertrages den Zuschuss voll amortisierende, erhöhte fixe Lizenzzahlungen und eine erhöhte Schlusszahlung verursacht, führt der Zuschuss nicht zu sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben, sondern ist als Vorleistung im Rahmen eines schwebenden Geschäfts, mithin als Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1EStG aktiv abzugrenzen. Dem steht die fehlende Vereinbarung einer Rückzahlungspflicht bei vorzeitiger Beendigung des Lizenzvertrages nicht entgegen, wenn eine Bank die Zahlung der erhöhten Lizenzgebühren garantiert.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.