BFH - Urteil vom 17.03.2010
X R 28/08
Normen:
§ 4 Abs 1 EStG 1997; § 5 Abs 1 EStG 1997; § 92 Abs 4 HGB; § 252 Abs 1 Nr 4 Halbs 2 HGB;
Vorinstanzen:
FG Sachsen-Anhalt, vom 24.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1242/04

Bilanzielle Behandlung von Provisionszahlungen gemäß vertraglicher Vereinbarungen

BFH, Urteil vom 17.03.2010 - Aktenzeichen X R 28/08

DRsp Nr. 2010/16570

Bilanzielle Behandlung von Provisionszahlungen gemäß vertraglicher Vereinbarungen

1. NV: Der Zeitpunkt, zu dem ein Anspruch auf eine Vermittlungsprovision im Versicherungsgeschäft realisiert ist, hängt von den Vertragsgestaltungen im konkreten Einzelfall ab. 2. NV: Soweit in Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen lediglich Provisionsvorschüsse ausgezahlt werden, dürfen diese Zahlungen den Gewinn nicht erhöhen, sondern sind als "erhaltene Anzahlungen" zu passivieren.

Normenkette:

§ 4 Abs 1 EStG 1997; § 5 Abs 1 EStG 1997; § 92 Abs 4 HGB; § 252 Abs 1 Nr 4 Halbs 2 HGB;

Gründe

I.