FG Hamburg - Beschluss vom 04.06.2004
VI 355/03
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 1 ; HGB § 252 ; BGB § 675 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 1385

Bilanzielle Erfassung von Provisionszahlungen im Rahmen eines Inkassoverfahrens

FG Hamburg, Beschluss vom 04.06.2004 - Aktenzeichen VI 355/03

DRsp Nr. 2004/13988

Bilanzielle Erfassung von Provisionszahlungen im Rahmen eines Inkassoverfahrens

Im Rahmen eines laufenden Inkassoauftrages führen Provisionen auf die eingetriebenen Teilleistungen zu Betriebseinnahmen; sie stellen keine Anzahlungen dar, für die ein bilanzieller Ausgleichsposten zu bilden wäre.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 1 ; HGB § 252 ; BGB § 675 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die Bilanzierung von Provisionszahlungen.

Die Antragstellerin (Astin) ist auf den Gebieten der Wirtschaftsberatung, des Inkassos und des Marketings tätig. Sie bietet den ihr angeschlossenen Unternehmen die Durchführung von Inkassoverfahren an. Hierfür beauftragen Mitglieder des Vereins ... (V) die Astin mit der Einleitung des so genannten Inkassoüberwachungsverfahrens nach Maßgabe folgenden Überwachungsauftrages (Anlage K 1):

...

... (V) übernimmt im Rahmen dieses Verfahrens das volle Kostenrisiko bei einer Erfolgsprovision von 50 % + MwSt. Die Forderung gegen den Schuldner wird mit der Auftragserteilung an ... (V) insoweit abgetreten, als der Verein ... (V) oder die ... (V)-KG Ansprüche gleich welcher Art. gegen das Mitglied haben oder erlangen. ... (V) kann nach seiner Wahl verrechnen oder aufrechnen.

In den Geschäftsbedingungen "für die Überwachung rechtskräftig festgestellter Forderungen" (Anlagenkonvolut K 16) heißt es u.a.

...