Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob in den Jahren 2009 bis 2012 eine körperschaftsteuerliche Organschaft zwischen der Klägerin als Organgesellschaft und der B GmbH als Organträgerin bestanden hat.
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