I. Die Beteiligten streiten über die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Bildschirm-Arbeitsbrille.
Der 1933 geborene Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war im Streitjahr 1995 nichtselbständig als Professor an einer Universität tätig. In der zweiten Hälfte des Streitjahres erwarb er eine Bildschirm-Arbeitsbrille zum Preis von 1 461 DM aufgrund einer entsprechenden augenärztlichen Verordnung.
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