BFH - Urteil vom 17.05.2000
I R 25/98
Normen:
EStG § 6a Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 154
DStZ 2001, 172
GmbHR 2001, 42

Bildung einer Pensionsrückstellung: Maßgeblicher Dienstbeginn

BFH, Urteil vom 17.05.2000 - Aktenzeichen I R 25/98

DRsp Nr. 2000/9775

Bildung einer Pensionsrückstellung: Maßgeblicher Dienstbeginn

Auch wenn der Pensionsberechtigte bereits vorher in einem Dienstverhältnis zu dem Steuerpflichtigen gestanden hatte, ist für die Bildung einer Pensionsrückstellung regelmäßig auf den tatsächlichen Dienstbeginn des neuen Arbeitsverhältnisses abzustellen, wenn das erste Dienstverhältnis endgültig beendet worden ist und wenn aus ihm keine unverfallbaren Anwartschaften erwachsen sind.

Normenkette:

EStG § 6a Abs. 3 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) hat durch Vertrag vom 12. Oktober 1987 einem Angestellten unter Berufung in den Vorstand eine Pensionszusage mit Wirkung ab 1. Januar 1988 erteilt.