FG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.03.2015
13 K 540/13
Normen:
EStG § 5 Abs. 1; HGB § 249; BGB § 313; BGB § 626;
Fundstellen:
BB 2015, 1391

Bildung einer Rückstellung aufgrund einer drohenden zivilrechtlichen Schadensersatzpflicht

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2015 - Aktenzeichen 13 K 540/13

DRsp Nr. 2015/9200

Bildung einer Rückstellung aufgrund einer drohenden zivilrechtlichen Schadensersatzpflicht

1. Werden Sanktionen nur für den Fall eines noch nicht verwirklichten Vertragsbruchs angedroht, um den Steuerpflichtigen zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen, sind die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung wegen einer drohenden zivilrechtlichen Schadensersatzpflicht nicht erfüllt. 2. Tatsachen, die erst nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, können nicht als wertaufhellend angesehen werden.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 5 Abs. 1; HGB § 249; BGB § 313; BGB § 626;

Tatbestand

Streitig ist der Ansatz einer Rückstellung für eine Schadensersatzverpflichtung.