FG Münster, vom 26.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 13 V 215/09
Bildung eines Wirtschaftsjahres durch einen Tierarzt als Freiberufler; Möglichkeit der Bildung einer Ansparrücklage durch einen Freiberufler trotz Vorliegen eines Wirtschaftsjahres; Wirtschaftsjahr als der jeweilige Gewinnermittlungszeitraum
BFH, Beschluss vom 13.10.2009 - Aktenzeichen VIII B 62/09
DRsp Nr. 2009/24933
Bildung eines Wirtschaftsjahres durch einen Tierarzt als Freiberufler; Möglichkeit der Bildung einer Ansparrücklage durch einen Freiberufler trotz Vorliegen eines Wirtschaftsjahres; Wirtschaftsjahr als der jeweilige Gewinnermittlungszeitraum
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbständiger Arbeit für 2007 keine Ansparabschreibung nach § 7gEStG a.F. geltend machen können, sondern --bei Einhaltung der in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a und c EStG n.F. genannten Größenmerkmale-- den Investitionsabzugsbetrag nach § 7gEStG n.F.