Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 4. Kammer - vom 4. Juni 2019 geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage des Antragstellers (
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes des Beschwerdeverfahrens wird auf 33.175,50 € festgesetzt.
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