BFH - Urteil vom 08.10.2013
X R 3/10
Normen:
AO § 227; AO § 37 Abs. 1; AO § 3 Abs. 4;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 09.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 137/08 AO

Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen bei dinglichem Arrest gem. § 111b StPO

BFH, Urteil vom 08.10.2013 - Aktenzeichen X R 3/10

DRsp Nr. 2013/24418

Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen bei dinglichem Arrest gem. § 111b StPO

NV: Nachforderungszinsen sind nicht allein deshalb wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, weil der Steuerpflichtige vorhandene Liquidität als Sicherheit zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls verwendet oder Vermögen aufgrund eines strafprozessualen dinglichen Arrests sichergestellt wird.

Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO ist grundsätzlich rechtmäßig, wenn die Einkommensteuer erst im Anschluss an eine Fahndungsprüfung zutreffend festgesetzt wurde.

Normenkette:

AO § 227; AO § 37 Abs. 1; AO § 3 Abs. 4;

Gründe