FG Düsseldorf, vom 09.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 137/08AO
Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen bei dinglichem Arrest gem. § 111b StPO
BFH, Urteil vom 08.10.2013 - Aktenzeichen X R 3/10
DRsp Nr. 2013/24418
Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen bei dinglichem Arrest gem. § 111bStPO
NV: Nachforderungszinsen sind nicht allein deshalb wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, weil der Steuerpflichtige vorhandene Liquidität als Sicherheit zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls verwendet oder Vermögen aufgrund eines strafprozessualen dinglichen Arrests sichergestellt wird.
Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen gem. § 233aAO ist grundsätzlich rechtmäßig, wenn die Einkommensteuer erst im Anschluss an eine Fahndungsprüfung zutreffend festgesetzt wurde.