1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob die Beklagte (das Finanzamt München als Rechtsnachfolger des Zentralfinanzamts München [ZFA]) den weitergehenden Erlass von Säumniszuschlägen zu Recht abgelehnt hat.
Die Klägerin war im Jahr 2001 bei der Firma A angestellt. Wegen der Ausübung einer vom Arbeitgeber eingeräumten Aktenoption ist ihr im Mai 2001 unstreitig ein geldwerter Vorteil in Höhe von … DM zugeflossen.
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