BFH - Beschluß vom 13.09.2000
I R 57/99
Normen:
FGO § 118 Abs. 2, § 120, § 126 Abs. 5 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 458

Bindung an die rechtliche Beurteilung des BFH in der Revisionsentscheidung

BFH, Beschluß vom 13.09.2000 - Aktenzeichen I R 57/99

DRsp Nr. 2001/812

Bindung an die rechtliche Beurteilung des BFH in der Revisionsentscheidung

Die Bindung des FG gem. § 126 Abs. 5 FGO erstreckt sich nicht nur auf die der Aufhebung zugrunde liegende rechtliche Beurteilung des BFH sondern auch auf die anlässlich der Zurückverweisung erfolgte Beurteilung.

Normenkette:

FGO § 118 Abs. 2, § 120, § 126 Abs. 5 ;

Gründe:

Der Senat hält einstimmig die Revision für unbegründet und eine mündliche Verhandlung für nicht erforderlich. Die Beteiligten sind vorher davon unterrichtet und gehört worden.