Bindung des BFH an Auslegung von Landesrecht durch das FG
BFH, Urteil vom 19.01.2000 - Aktenzeichen II R 1/98
DRsp Nr. 2001/13316
Bindung des BFH an Auslegung von Landesrecht durch das FG
Die Auslegung des FG, es habe sich bei einem Entschädigungsanspruch gem. § 51 Abs. 1, § 52 Abs. 1 und § 56 Abs. 1 OLbkG um einen aufschiebend bedingten Anspruch gehandelt, bindet den BFH, weil es sich bei den Vorschriften des OLbkG um Landesrecht handelt. Der BFH als Revisionsgericht hat in derartigen Fällen lediglich zu überprüfen, ob das Landesrecht in der Auslegung, die es durch das FG gefunden hat, mit höherrangigem Bundesrecht übereinstimmt und ob die Auslegung durch das FG bundesrechtlichen Auslegungsregeln entspricht.