BFH - Beschluß vom 18.02.2000
V B 149/99
Normen:
FGO § 96 Abs. 1 S. 1, § 115 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 974

Bindung des FG an strafgerichtliche Feststellungen?

BFH, Beschluß vom 18.02.2000 - Aktenzeichen V B 149/99

DRsp Nr. 2000/5002

Bindung des FG an strafgerichtliche Feststellungen?

Ein FG ist befugt, sich ohne Bindung an strafgerichtliche Feststellungen eine eigene Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) von dem tatsächlichen Geschehen und zur Wertung der Ereignisse zu bilden.

Normenkette:

FGO § 96 Abs. 1 S. 1, § 115 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Gesamtrechtsnachfolger der im November 1986 verstorbenen Frau A., die mit Fahrzeugen und Maschinen handelte. Nach einer Steuerfahndungsprüfung wurde ermittelt, dass eine Zwischenrechnung einer Firma S. an A. vom 2. Mai 1986 über 368 424 DM zuzüglich 51 579,36 DM Umsatzsteuer von Herrn W. gefälscht und der Vorsteuerabzug dafür 1986 zu Unrecht beansprucht worden war.