FG Saarland - Urteil vom 26.06.2008
1 K 1208/03
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 ; EStG § 4 Abs. 5 ; AO § 204 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1742

Bindung des Finanzamts an frühere Veranlagungen; Verdeckte Gewinnausschüttung an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, insbesondere im Rahmen der Überlassung einer Geschäftsidee; Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Eintrittkarten zu Fußballspielen

FG Saarland, Urteil vom 26.06.2008 - Aktenzeichen 1 K 1208/03

DRsp Nr. 2008/18273

Bindung des Finanzamts an frühere Veranlagungen; Verdeckte Gewinnausschüttung an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, insbesondere im Rahmen der Überlassung einer Geschäftsidee; Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Eintrittkarten zu Fußballspielen

1. Das Prinzip der Abschnittbesteuerung verhindert ein Bindung des Finanzamts an frühere Veranlagungen. Das gilt selbst dann, wenn das Finanzamt früher auf Grund einer Bp anders verfahren ist. Abweichungen sind möglich wenn das Finanzamt eine verbindliche Zusage i.S.d. §§ 204 ff. AO, eine Lohnsteueranrufungsauskunft (§ 42 e EStG) oder eine ansonsten verbindliche Auskunft erteilt hat; weiterhin kann das Finanzamt auch nach Treu und Glauben oder nach einer tatsächlichen Verständigung gebunden sein 2.Ob und inwieweit im Einzelfall eine Vergütung dem Fremdvergleich standhält, ist durch Schätzung zu ermitteln. Dabei sind alle Umstände zu Gunsten wie zu Ungunsten des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. Eine Gesllschafter-Geschäftsführer-Vergütung wird erst bei Überschreitung der oberen Grenze einer Bandbreite unangemessen im Sinn einer vGA.