FG Niedersachsen - Urteil vom 30.06.2016 14 K 16/16
Normen:
AO § 171 Abs. 10; KraftStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; KraftStG § 3 Nr. 7;
Bindungswirkung der in den Fahrzeugpapieren dokumentierten Feststellungen für die Kraftfahrzeugsteuer für ein landwirtschaftlich genutztes Fahrzeug
FG Niedersachsen, Urteil vom 30.06.2016 - Aktenzeichen 14 K 16/16
DRsp Nr. 2016/16081
Bindungswirkung der in den Fahrzeugpapieren dokumentierten Feststellungen für die Kraftfahrzeugsteuer für ein landwirtschaftlich genutztes Fahrzeug
Die in den Fahrzeugpapieren dokumentierten Feststellungen der Zulassungsbehörde sind Grundlagenbescheid für die Kraftfahrzeugsteuer.Ist ein Fahrzeug zulassungsrechtlich als Zugmaschine eingestuft, ist dies für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG bindend. Das Hauptzollamt ist nicht befugt, die Steuerbefreiung im Hinblick darauf zu versagen, dass es sich tatsächlich um eine Sattelzugmaschine handelt.
Normenkette:
AO § 171 Abs. 10; KraftStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; KraftStG § 3 Nr. 7;
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer.
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