I.
Streitig ist die Gewährung des begünstigten Steuersatzes.
Der im Jahr 1981 verstorbene Vater des Klägers (Kl) hatte als Direktor der S. ...-Aktiengesellschaft in ... und deren Vorstandsmitglied ein lebenslanges Wohnrecht an dem bebauten Grundstück in S., ... für sich und seine Ehefrau erworben. Anschließend sollten die vier Söhne das Optionsrecht haben, das Haus zum Einheitswert zuzüglich 40 % des Einheitswerts von der AG zu erwerben.
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