I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute, begehren die Gewährung einer erhöhten Absetzung gemäß § 7h Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Streitjahres 1996 (EStG).
Der Kläger erwarb mit notariellem Kauf- und Herstellungsvertrag einen Miteigentumsanteil am Objekt U-Straße --Flur 9 Nrn. 207/12, 213/3 und 214/4--, verbunden mit dem Sondereigentum an bestimmten gewerblichen Räumen in W. Im Kaufvertrag ist u.a. vereinbart, dass der Verkäufer das Objekt bis zum 30. September 1996 fertig stellen werde.
Unter dem 17. Dezember 1996 erteilte der Bürgermeister der Stadt W dem Kläger eine Sanierungsbescheinigung zur Vorlage beim Wohnsitzfinanzamt. In dieser Bescheinigung heißt es im Wesentlichen:
"1. Die Grundstücke ... Parzelle-Nr. 207/12, 213/3 und 214/4 liegen in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Stadt W. ...
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