Streitig sind die Rechtzeitigkeit der Klageerhebung und die Bindungswirkung einer vertraglich geregelten Kaufpreisaufteilung bei Veräußerung eines nur teilweise betrieblich genutzten Grundstücks.
Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Sie erwarben im Januar 2006 ein Grundstück in ... für 82.080,14 €, das sie anschließend mit einem Einfamilienhaus bebauten. Die gesamten Herstellungskosten des Gebäudes betrugen 339.344,53 € (brutto). Die Kläger nutzten anschließend das Gebäude zu insgesamt 25 % betrieblich (für jeweils ihren Gewerbebetrieb) und aktivierten den Grund und Boden mit insgesamt 15 %. Den jeweils betrieblich genutzten Grundstücksanteil ordneten sie beiden Gewerbetrieben jeweils hälftig zu. Die 25 % der betrieblichen Nutzfläche umfassten die Garage, den über der Garage liegenden Büroteil, den anteiligen Windfang und das Gäste-WC. Insgesamt ergab sich folgende Grundstücksaufteilung:
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