AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 § 182 Abs. 1 Satz 1 ;
Bindungswirkung eines für Zwecke der Erbschaftsteuer erlassenen Feststellungsbescheides
FG Nürnberg, Urteil vom 04.05.2006 - Aktenzeichen IV 354/04
DRsp Nr. 2006/24669
Bindungswirkung eines für Zwecke der Erbschaftsteuer erlassenen Feststellungsbescheides
Ein Feststellungsbescheid, dem ein Schenkungsvorgang zugrunde liegt und der ausweislich seiner Bezeichnung für Zwecke der Erbschaftsteuer erlassen wurde, entfaltet Bindungswirkung i.S.d. § 182 Abs. 1 Satz 1 AO lediglich durch Berücksichtigung als Vorerwerb bei der Erbschaftsbesteuerung gem. § 14ErbStG, nicht jedoch für Zwecke der Schenkungsteuer hinsichtlich des Schenkungsvorganges selbst.
Normenkette:
AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 § 182 Abs. 1 Satz 1 ;
Tatbestand:
Streitig ist, ob ein Schenkungsteuerbescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1AO zu ändern ist, wenn nach dessen Bestandskraft ein Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert für Zwecke der Erbschaftsteuer erlassen wird.
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