Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 07.05.2019 - Az.:
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger zu 63 %, die Beklagte zu 37 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
3.Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über die Frage des Beschäftigungsumfangs des Klägers.
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