I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Streitjahr 1995 technischer Redakteur bei der Firma B. Zu seinem Aufgabengebiet gehörte u.a.
- das Übersetzen der Kunden-Handbücher und Produktinformationen in deutsch-englischer und englisch-deutscher Sprache,
- das Umarbeiten englischer Bediener-Oberflächen in die deutsche Sprache und das Einarbeiten in die Software und
- die Terminologie-Vorgabe für fremdsprachige Übersetzungen bei Vergabe von Übersetzungs- und Layout-Arbeiten an externe Büros.
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