Streitig ist zwischen den Beteiligten, inwieweit eine tatsächliche Verständigung wirksam und bindend für die Steuerveranlagung getroffen wurde.
Dem Rechtstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die Antragstellerin (AS) betrieb bis zum Februar 2004 als Einzelunternehmen die Firma F (...- Einzelhandel).
Durch Prüfungsanordnung vom 24. Juni 2003 wurde für den Betrieb der AS eine Außenprüfung für die Jahre 1999 bis 2001 angeordnet. Der Prüfungszeitraum umfasste dabei zunächst die abweichenden Wirtschaftsjahre
- 1. März 1998 - 28. Februar 1999
- 1. März 1999 - 28. Februar 2000
- 1. März 2000 - 28. Februar 2001
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|