Der Bescheid des Finanzamtes Wiesbaden I vom 17.10.2016 betreffend die Endgültigkeitserklärung des Feststellungsbescheides vom 17.10.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25.07.2019 wird dahingehend geändert, dass der Hinweis "Die Bemessungsgrundlage einschließlich deren Zerlegung gehört in den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG nicht zum Regelungsinhalt des Feststellungsbescheides, weil die maßgebenden Grundbesitzwerte nach §
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