FG Hessen - Urteil vom 14.06.2022
3 K 924/19
Normen:
GrEStG § 8 Abs. 2; BewG § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BewG § 157 Abs. 1 bis 3;

Bindungswirkung von Ausführungen in dem Bescheid über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

FG Hessen, Urteil vom 14.06.2022 - Aktenzeichen 3 K 924/19

DRsp Nr. 2023/14546

Bindungswirkung von Ausführungen in dem Bescheid über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

Tenor

1.

Der Bescheid des Finanzamtes Wiesbaden I vom 17.10.2016 betreffend die Endgültigkeitserklärung des Feststellungsbescheides vom 17.10.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25.07.2019 wird dahingehend geändert, dass der Hinweis "Die Bemessungsgrundlage einschließlich deren Zerlegung gehört in den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG nicht zum Regelungsinhalt des Feststellungsbescheides, weil die maßgebenden Grundbesitzwerte nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG Gegenstand einer eigenen gesonderten Feststellung sind (§ 17 Abs. 3a GrEStG)."im Abschnitt "Erläuterungen" entfällt.

2. 3. 4. 5. 6.