I. Die Einkommensteuer 1991 der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller), eines zusammenveranlagten Ehepaares, wurde unter Berücksichtigung eines Verlustrücktrags aus dem Veranlagungszeitraum 1993 bestandskräftig veranlagt. In der Folgezeit wurde der Einkommensteuerbescheid 1991 wiederholt nach § 10d Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geändert. Zuletzt versagte der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) den Verlustrücktrag. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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