BMF vom 19.03.2004
IV D 2 - FG 2032 - 6/04
Fundstellen:
BStBl I 2004, 409

BMF - 19.03.2004 (IV D 2 - FG 2032 - 6/04) - DRsp Nr. 2004/50011

BMF, vom 19.03.2004 - Aktenzeichen IV D 2 - FG 2032 - 6/04

DRsp Nr. 2004/50011

Revisionsverfahren von grundsätzlicher Bedeutung TOP 10 der Sitzung AO I/2004 vom 10. bis 12. März 2004

Gründe:

Damit in Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof das Bundesministerium der Finanzen bzw. die obersten Finanzbehörden der Länder ihr Beitrittsrecht gemäß § 122 Abs. 2 FGO umfassend wahrnehmen können, ist sicherzustellen, dass sie über Revisionsverfahren, in denen ein Beitritt zweckmäßig sein könnte, laufend und frühzeitig unterrichtet werden. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt daher Folgendes:

1. Zur Prüfung der Beitrittsmöglichkeit sind insbesondere Verfahren mitzuteilen, in denen

a) das Finanzgericht in seiner Entscheidung eine von Richtlinien, BMF-Schreiben oder gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder abweichende Rechtsauffassung vertritt,

b) der Entscheidung größere finanzielle Bedeutung zukommt oder

c) der Bundesfinanzhof einen Gerichtsbescheid (§ 90a FGO) erlassen hat, in dem eine von Richtlinien, BMF-Schreiben oder gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder abweichende Rechtsauffassung vertreten wird oder dessen Begründung auf eine Änderung der Rechtsprechung schließen lässt.