BMF - Schreiben vom 01.04.2009
IV B 9 - S 7492/07/10008

BMF - Schreiben vom 01.04.2009 (IV B 9 - S 7492/07/10008) - DRsp Nr. 2009/80228

BMF, Schreiben vom 01.04.2009 - Aktenzeichen IV B 9 - S 7492/07/10008

DRsp Nr. 2009/80228

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk); Vordrucke zur Beschaffung von Lieferungen und sonstigen Leistungen für den dienstlichen Bedarf der amerikanischen Streitkräfte

Die amerikanischen Truppen wenden ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren an, das der Truppe und dem zivilen Gefolge die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung im Wert von bis zu 2 500 Euro erleichtern soll (vgl. Tz. 64 und 65 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 - IV A 6 - S 7492 - 13/04 -, BStBl 2004 I S. 1200). In diesem Verfahren wird die Beschaffungsbefugnis der amtlichen Beschaffungsstelle durch die Verwendung einer IMPAC-VISA-Kreditkarte auf die Karteninhaber (Truppe und ziviles Gefolge) übertragen. Der Einsatz der IMPAC-VISA-Kreditkarte als Zahlungsmittel wird bei dienstlichen Beschaffungen bis zu einem Wert von 30 000 Euro hinsichtlich der Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk nicht beanstandet. Bei Leistungen mit einem Wert von mehr als 2 500 Euro ersetzt die IMPAC-VISA-Kreditkarte jedoch nicht den erforderlichen Beschaffungsauftrag.