Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Das mitBMF-Schreiben vom 14. Dezember 2001 - IV B 7 - S 7389 - 6/01/IV D 1 -
(2) Auf Grund des Artikels 7 i. V. m. Artikel 20 Abs. 1 des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes - MEG III - vom 17. März 2009 (BGBl. 2009 I S.
(3) Die anderen Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster sind redaktioneller oder drucktechnischer Art. Insbesondere wurde aus Gründen der Vereinheitlichung die Vordruckbezeichnung des Vordruckmusters geändert.
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