BMF - Schreiben vom 03.01.2014
IV D 1 - S 7072/13/10005
Fundstellen:
BStBl 2014 I S. 67

BMF - Schreiben vom 03.01.2014 (IV D 1 - S 7072/13/10005) - DRsp Nr. 2014/80057

BMF, Schreiben vom 03.01.2014 - Aktenzeichen IV D 1 - S 7072/13/10005

DRsp Nr. 2014/80057

Umsatzsteuer; Umgang mit den Leitlinien des gemäß Artikel 398 der Richtlinie 2006/112/EG eingerichteten Mehrwertsteuerausschusses

Der Beratende Ausschuss für die Mehrwertsteuer („Mehrwertsteuerausschuss”) wurde gemäß Artikel 398 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie) eingerichtet. Er setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen und wird von der Europäischen Kommission geleitet. Da der Mehrwertsteuerausschuss ein ausschließlich beratender Ausschuss ist, dem keine Rechtsbefugnisse übertragen wurden, kann der Mehrwertsteuerausschuss keine rechtsverbindlichen Entscheidungen treffen. Neben den Punkten, für die nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie eine Konsultation erforderlich ist, behandelt der Mehrwertsteuerausschuss Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der unionsrechtlichen Mehrwertsteuerregelungen.